Besteht der Verdacht, dass auf einem Grundstück schädliche Bodenveränderungen vorhanden sein könnten, so ist nach dem Bundesbodenschutz- und Altlastengesetz vom Grundstückseigentümer eine Bodenuntersuchung und Gefährdungsabschätzung zu veranlassen. Dieses erfolgt zunächst mit einer orientierenden Untersuchung an Hauptverdachtspunkten, die sich durch die vorher durchgeführte Recherche ergeben. Zeigen sich hier Hinweise auf ein sanierungswürdiges Gefährdungspotenzial, so sind weitere Untersuchungen zu veranlassen, die schließlich in Sanierungsmaßnahmen enden können.

Grundlage der Gefährdungsabschätzung ist die wirkungspfadbezogene Bewertung des Schadstoffpotenzials. Dies bedeutet, das Probennahme und Untersuchung an dem für den jeweiligen Wirkungspfad relevanten Punkt erfolgt. Beim Wirkungspfad Boden-Mensch (also direkter Kontakt des Menschen mit dem Boden) sind dies je nach Nutzungsart (Spielfläche, Parkanlage, Industrie) unterschiedliche Bereiche der obersten (durch den Menschen erreichbaren) Bodenschicht mit Prüfwerten, die im Feststoff gemessen werden.

Bei möglichen Bodenverunreinigungen verschafft Ihnen wahmhoff consult schnell einen Überblick über die Situation. Im ersten Untersuchungsschritt setzen wir auf eingehende Recherchen, so dass die weiteren Untersuchungsschritte genau auf das erforderliche Maß abgestimmt werden können. Zusammen mit Ihnen und ggf. den Behörden erarbeiten wir Konzepte für das weitere Vorgehen, so dass die von Ihnen avisierte Folgenutzung des Grundstücks möglichst ohne weitere Einschränkungen und Zeitverzüge erfolgen kann.

 

 

wahmhoff consult

 

wahmhoff consult © 2010-2011 | Riemannstraße 83, 53125 Bonn | Impressum